Pflege mit Herz
Beratung →

Leistungen

Alles aus einer Hand — von zu Hause bis zur Seniorenresidenz.

Zugelassen für alle Pflegekassen. Wir beraten Sie kostenlos zu Leistungen, Pflegegrad und Kosten.

Bunte Medikamentenboxen für die Woche stehen sortiert auf einem Tisch neben einem Dokumentationsbogen.
Überblick

Vier Bereiche, ein Ansprechpartner.

Was wir leisten, sortiert sich in vier Bereiche: Körperpflege, ärztlich verordnete Behandlungspflege, Betreuung und Entlastung sowie Beratung. Meist greifen sie ineinander — welche davon in Ihrem Fall zusammenkommen, klären wir im Erstgespräch. Wir übernehmen sie bei Ihnen zu Hause ebenso wie in unseren Seniorenresidenzen und im Betreuten Wohnen.

Alle Pflegekassen zugelassen MD-Note 1,2 Transparenter Kostenvoranschlag
Ihre Ansprechperson

Sie sprechen mit einem Menschen, nicht mit einer Zentrale.

Sie müssen nicht wissen, wie eine Leistung heißt. Sagen Sie mir, was gerade schwerfällt — ich ordne das ein und sage Ihnen, was die Pflegekasse davon trägt.

Annika · Pflegedienstleitung

0371 8000 780

Im Detail

Jede Leistung, aufgeklappt.

Klappen Sie den Bereich auf, der Sie gerade betrifft. Sie müssen nicht alles auf einmal entscheiden — auch ein einzelner Einsatz am Tag ist möglich.

Körperpflege +

Unterstützung beim Waschen, beim Ankleiden und bei der Mobilität — zu Hause, im gewohnten Umfeld. Unsere Pflegekräfte helfen bei allem, was allein nicht mehr sicher gelingt, und lassen alles andere in Ihrer Hand. Wie viel Hilfe es braucht, legen wir gemeinsam mit Ihnen und Ihren Angehörigen fest und passen es an, wenn sich etwas ändert.

  • Waschen am Waschbecken oder im Bett
  • Duschen und Baden
  • An- und Auskleiden
  • Zahn- und Mundpflege
  • Haut- und Nagelpflege
  • Hilfe beim Aufstehen und Zubettgehen
  • Unterstützung bei der Mobilität und beim Umsetzen
  • Unterstützung bei den Mahlzeiten
Behandlungspflege (SGB V) +

Alles, was ärztlich verordnet ist: Medikamente, Injektionen, Wundversorgung, Diabetes-Versorgung. Abgerechnet wird über die Krankenkasse nach SGB V. Die Verordnung reichen Sie bei uns ein, den Rest klären wir mit Praxis und Kasse.

  • Medikamente stellen und verabreichen
  • Injektionen, zum Beispiel Insulin oder Heparin
  • Wundversorgung, auch bei chronischen Wunden
  • Diabetes-Versorgung
  • Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen
  • Katheter- und Stomaversorgung
  • Bauchfelldialyse
  • Palliativpflege

Wunden versorgen unsere geschulten Wundschwestern mit modernen Verbandstoffen nach den geltenden Expertenstandards und dokumentieren den Verlauf lückenlos. In der letzten Lebensphase begleiten wir schmerzlindernd und würdevoll — den Menschen und seine Familie.

Betreuung und Entlastung +

Demenzbegleitung, Verhinderungspflege und Entlastungsleistungen — auch für pflegende Angehörige. Vieles, was den Alltag schwer macht, ist keine Pflege im engeren Sinn: der Weg zum Arzt, der Einkauf, die Wäsche, ein Gespräch am Nachmittag. Bei Demenz geben geschulte Fachkräfte und wiederkehrende Abläufe Orientierung und Ruhe.

  • Demenzbegleitung mit fester Tagesstruktur
  • Gedächtnistraining
  • Bezugspflege
  • Verhinderungspflege
  • Entlastungsleistungen nach § 45b
  • Hauswirtschaftliche Hilfe: Wäsche, Reinigung, Mahlzeiten
  • Einkäufe und Besorgungen
  • Begleitung zu Arzt- und Behördenterminen
  • Gespräche, Vorlesen, gemeinsame Spaziergänge
Beratung +

Beratungseinsätze nach § 37.3, Hilfe bei Anträgen und bei der Einstufung in einen Pflegegrad. Vor der Pflege stehen die Fragen: Welcher Pflegegrad? Welche Leistung? Wer zahlt was? Wir beantworten sie in Ruhe und kostenlos — auch dann, wenn Sie sich am Ende für einen anderen Dienst entscheiden. Auf Wunsch kommen wir dafür zu Ihnen nach Hause.

  • Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI
  • Hilfe beim Antrag auf Pflegeleistungen
  • Unterstützung bei der Pflegegrad-Einstufung
  • Vorbereitung auf den Begutachtungstermin
  • Beratung zu Hilfsmitteln und Wohnraumanpassung

Die Kosten für den Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 trägt die Pflegekasse.

Häufige Fragen

Was uns oft gefragt wird.

Werden die Kosten von der Pflegekasse übernommen? +

Das hängt vom Pflegegrad und von der Leistung ab: Körperpflege, Betreuung und Entlastung laufen über die Pflegekasse, ärztlich verordnete Behandlungspflege über die Krankenkasse. Wie hoch Ihr Eigenanteil ist und welche Zuschüsse dazukommen, rechnen wir Ihnen vor dem ersten Einsatz vor.

Wie bekomme ich einen Pflegegrad? +

Sie beantragen ihn bei Ihrer Pflegekasse, danach folgt ein Begutachtungstermin bei Ihnen zu Hause. Was dabei zählt und wie Sie sich darauf vorbereiten, gehen wir vorher gemeinsam durch.

Was ist Verhinderungspflege? +

So heißt die Leistung, wenn wir einspringen, weil pflegende Angehörige ausfallen oder selbst einmal Kraft schöpfen müssen — stunden- oder tageweise. Die Pflegekasse trägt sie; wie viel Ihnen zusteht, sehen wir gemeinsam nach.

Was sind Entlastungsleistungen nach § 45b? +

Ein fester Betrag von 131 € im Monat, den die Pflegekasse für Hilfen im Alltag zahlt — nicht für Pflege im engeren Sinn. Wir rechnen ihn direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.

Kommt immer dieselbe Person? +

Wir arbeiten in kleinen, festen Teams. Sie sehen möglichst immer dieselben vertrauten Gesichter — nicht jeden Tag jemand anderes.

Chemnitz & Limbach-Oberfrohna

Transparente Kosten, klare Beratung.

Wir sind in Chemnitz und in Limbach-Oberfrohna für Sie da. Sagen Sie uns kurz, worum es geht — wir ordnen ein, welche Leistung dazu passt und wie der nächste Schritt aussieht.

Rückruf anfordern

Oder direkt anrufen: 0371 8000 780

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